01.01.2010 |
Zum 1. Januar 2010 ist das seit über 100 Jahren in seiner bisherigen Struktur bestehende deutsche Erbrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen und geänderten Wertvorstellungen angepasst worden. Es gilt für alle Erbfälle, die nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind oder in Zukunft eintreten werden.
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