Testamentsvollstreckung

    Testamentsvollstreckung

    Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung wird dem Erblasser ermöglicht, weit über seinen Tod hinaus Einfluss zu nehmen. Zum einen kann der Nachlass durch eine Testamentsvollstreckung vor dem Zugriff ungeeigneter, böswilliger oder geschäftsunerfahrener Erben geschützt werden, zum anderen kann die Erfüllung von Vermächtnissen oder Auflagen sichergestellt werden. Aber auch die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder die Verwaltung des Nachlasses kann durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung vereinfacht werden. Insbesondere bei minderjährigen Erben bietet die Testamentsvollstreckung auch einen Schutz vor der Verwaltung durch die gesetzlichen Vertreter.

    Im Rahmen der individuellen Nachlassplanung überprüfen wir für Sie die Möglichkeiten der Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Sollten Sie Erbe und eine Testamentsvollstreckung angeordnet worden sein, so vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen gegenüber dem Testamentsvollstrecker und stellen somit sicher, dass dieser seinen Verpflichtungen nachkommt und Sie nicht um Ihr Erbe gebracht werden. Erforderlichenfalls sorgen wir dafür, dass der Testamentsvollstrecker abberufen wird. Sollten Sie selber zum Testamentsvollstrecker ernannt worden sein, beraten wir Sie umfassend im Hinblick auf die Ihnen zustehenden Rechte und Pflichten und übernehmen, soweit erforderlich, Ihre Verteidigung gegenüber aggressiv auftretenden Erben. Als Absolvent des zertifizierten Testamentsvollstreckerlehrganges der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) verfügt Rechtsanwalt Dr. René Gülpen über die erforderlichen Kenntnisse, Sie auch in diesem Bereich der erbrechtlichen Beratung zuverlässig und umfassend beraten und Ihre Interessen vertreten zu können. Gerne steht er Ihnen auch persönlich als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Rechtsanwalt Dr. René Gülpen ist "zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)".