Die Bedeutung von Vorsorgevollmachten

Die Bedeutung von Vorsorgevollmachten

Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin? Eine Frage, mit der sich leider immer noch zu wenige Menschen beschäftigen. Ähnlich wie der Tod, wird auch die Frage der eigenen Hilfsbedürftigkeit in unserer Gesellschaft zum Teil noch tabuisiert. Dabei ist auch dies keine Frage, die sich erst mit zunehmendem Alter stellt. Es gibt viele Situationen, die dazu führen können, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, die eigenen wirtschaftlichen und/oder persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Das Alter stellt hierbei nur einen Grund dar. Wer beispielsweise infolge eines Verkehrsunfalls ins Koma fällt oder aufgrund einer plötzlichen Krankheit die Dinge des Alltags nicht mehr selbst regeln kann, ist auf die Hilfe anderer Personen ebenso angewiesen, wie jemand, der gebrechlich ist oder an Demenz leidet. Aber wer kann und darf in solchen Situationen die Entscheidungen treffen, die man sonst selber treffen würde?

In aller Regel bestimmt dies dann das Vormundschaftsgericht, indem es einen gesetzlichen Betreuer einsetzt, der sämtliche Angelegenheiten regelt. Dies kann dazu führen - insbesondere wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder diese sich nicht einig sind -, dass von einem auf den anderen Tag ein wildfremder Mensch über die eigenen höchstpersönlichen Dinge entscheidet. Hierzu kann die Entscheidung, ob man in ein Pflegeheim kommt ebenso gehören, wie die über die Verwendung der Einkünfte und Ersparnisse.

Eine Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Betreuungsverfügung kann eine Betreuung überflüssig machen!

Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine Person des Vertrauens ermächtigt werden, stellvertretend für einen selbst Entscheidungen zu treffen. In diesem Fall ist jemand vorhanden, der sich um die eigenen Angelegenheiten kümmern kann, sodass es der Anordnung einer Betreuung dann nicht mehr bedarf. Eine Vorsorgevollmacht sollte hierzu jedoch als Generalvollmacht ausgestaltet sein und sowohl den Vermögensbereich als auch den persönlichen Bereich umfassen. Auch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes wird damit in vielen Fällen entbehrlich. Es gilt jedoch zu beachten, dass eine derartige Vollmacht auch erhebliche Missbrauchsgefahren in sich birgt. Es sollte daher nur bei Vorliegen eines ausreichenden Vertrauensverhältnisses zu der Person des Bevollmächtigten eine Vorsorgevollmacht erteilt werden.

Vorsorgevollmachten gewährleisten eine schnelle Nachlassabwicklung!

Wird eine solche Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus erteilt, dient sie zudem auch der schnellen und erleichterten Nachlassabwicklung. Insbesondere kann die Vorsorgevollmacht in vielen Fällen einen Erbschein als Nachweis der Berechtigung ersetzen, da der Vollmachtnehmer nach dem Tod im Namen der Erben von der Vollmacht Gebrauch machen und insoweit über den Nachlass verfügen kann. Ein oft langwieriges Erbscheinsverfahren braucht daher nicht abgewartet zu werden. Es gilt allerdings darauf hinzuweisen, dass nicht notariell beurkundete Vorsorgevollmachten insbesondere von Banken in der Regel nicht akzeptiert werden, da Zweifel an der Echtheit der Unterschrift oder der Geschäftsfähigkeit des Unterzeichners bestehen können. Hier empfiehlt es sich, zusätzlich bei der Bank eine entsprechende Bankvollmacht zu erteilen. Auch in den Fällen, in denen die Vorsorgevollmacht dazu dienen soll, über Grundbesitz zu verfügen, ist zumindest eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift erforderlich. Des Weiteren empfiehlt es sich, die Geschäftsfähigkeit durch einen Arzt attestieren zu lassen.

Vorsorgevollmachten helfen, unnötige Kosten zu sparen!

Durch den Umstand, dass eine Vorsorgevollmacht ein Erbscheinsverfahren häufig überflüssig macht, wird jedoch nicht nur viel Zeit, sondern zum Teil auch erhebliche Kosten für ein Erbscheinsverfahren gespart. Im Erbscheinsverfahren richten sich die Kosten nämlich nach dem Wert des Nachlasses, sodass hier schnell über tausend Euro zusammen kommen können.

Vor diesem Hintergrund ist die Vorsorgevollmacht als eine notwendige Ergänzung zu einer testamentarischen Regelung anzusehen. Während in einem Testament die rechtlichen Auswirkungen nach dem Tod geregelt werden, bestimmt eine Vorsorgevollmacht, wer die eigenen Angelegenheiten zu Lebzeiten regeln soll, sofern man hierzu selber nicht mehr in der Lage ist. Gleichzeitig eröffnet sie die Möglichkeit, dem eingesetzten Erben frühzeitig die Verfügungsgewalt über den Nachlass zu verschaffen.
Aufgrund des mit einer Vorsorgevollmacht verbundenen Missbrauchsrisikos sollte sich jedoch jeder, der eine solche Vollmacht erteilt, der Tragweite seiner Erklärungen bewusst sein. Ebenso wie bei einem selbst verfassten Testament ist die Gefahr von Missverständnissen und Auslegungsschwierigkeiten auch bei selbstverfassten Vorsorgevollmachten groß. Da in beiden Fällen dies erst dann deutlich wird, wenn der Vollmachtgeber oder der Testierende hierzu nicht mehr befragt werden kann, ist die Hinzuziehung anwaltlichen Rates bei der Formulierung von Vorsorgevollmachten stets ratsam.