Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten

Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten

Dr. René Gülpen ist neben seiner Tätigkeit als auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisierter Rechtsanwalt zugleich auch Schiedsrichter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.

Welche Funktion erfüllt ein „Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten“?

Ein Schiedsrichter tritt im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren an die Stelle eines staatlichen Richters und entscheidet in dieser Eigenschaft über den Ausgang von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien. Die Schiedsrichter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. sind dabei, wie der Name bereits vermuten lässt, aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz im Bereich des Erbrechts in erster Linie bei erbrechtlichen Streitigkeiten als Schiedsrichter gefragt.

Was ist ein Schiedsgerichtsverfahren?

Ein Schiedsgerichtsverfahren ersetzt ein Gerichtsverfahren vor den staatlichen Gerichten. Der Verein der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. hat vor diesem Hintergrund eine eigenen Verfahrensordnung in Form einer Schiedsordnung entwickelt, um Schiedsgerichtsverfahren im Interesse aller Beteiligten professionell und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abwickeln zu können.

Was unterscheidet ein Schiedsgerichtsverfahren von einem Mediationsverfahren?

In einem Mediationsverfahren wird durch die Hilfe eines Dritten („Mediator“) im Dialog mit den Parteien versucht, ein Konflikt beizulegen, indem den Interessen aller Beteiligten Rechnung getragen wird. Der Mediator leitet hierbei lediglich das Verfahren, trifft jedoch keine Entscheidung. Diese ist den Beteiligten selbst vorbehalten. Können diese sich daher im Rahmen eines Mediationsverfahren nicht auf eine Beilegung des Konfliktes verständigen, verbleibt auch diesen nur wieder der Weg zu den ordentlichen Gerichten. Im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens wird hingegen durch den Schiedsrichter, sollte eine vergleichsweise Einigung zwischen den Parteien nicht möglich sein, der Rechtsstreit durch einen Schiedsspruch entschieden. Der Schiedsspruch ersetzt insoweit das Urteil eines staatlichen Gerichtes. Sofern die Parteien nicht ein mehrinstanzliches Schiedsverfahren vereinbart haben, ist die in dem Schiedsspruch getroffene Entscheidung rechtskräftig und kann nur sehr begrenzt vor den ordentlichen Gerichten angegriffen werden. Insbesondere kann aus einem Schiedsspruch, nachdem er durch ein ordentliches Gericht für vollstreckbar erklärt worden ist, die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Ein Mediationsverfahren kann daher zwar einem Schiedsgerichtsverfahren vorgeschaltet sein, es kann es jedoch nicht ersetzen.

Welche Vorteile bietet ein Schiedsgerichtsverfahren gegenüber einem „normalen“ Gerichtsverfahren?

Bei einem Schiedsgerichtsverfahren sind die Parteien im Rahmen der gesetzlichen Grenzen weitestgehend frei in der Ausgestaltung des Verfahrensablaufs. Im Gegensatz zu Verfahren vor den ordentlichen Gerichten ist das Schiedsgerichtsverfahren daher sehr flexibel. Hierzu gehört insbesondere auch, dass die Parteien sich über den oder die Schiedsrichter verständigen können. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass eine kompetente Person mit der Entscheidung über den Rechtsstreit beauftragt wird. Da der Schiedsrichter insoweit auch als eine Art Dienstleister für die Parteien tätig wird, führt dies auch dazu, dass Schiedsgerichtsverfahren eine wesentlich kürzere Verfahrensdauer haben als staatliche Gerichtsverfahren. Des Weiteren werden Schiedsgerichtsverfahren im Gegensatz zu „normalen“ Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Hierdurch wird insbesondere bei erbrechtlichen Streitigkeiten, in welchen sehr häufig familieninterne Angelegenheiten vorgetragen werden, die Privatsphäre der Parteien geschützt. Abschließend sei noch auf mögliche Kosteneinsparungen hingewiesen, die sich insbesondere daraus ergeben, dass für die Parteien die Möglichkeit besteht, den Rechtsstreit auf eine Instanz zu beschränken. Ein kostenintensiver Rechtsstreit über mehrere Instanzen, wie er vor den ordentlichen Gerichten droht, kann hierdurch verhindert werden.

Was muss ich machen, um ein Schiedsgerichtsverfahren einzuleiten?

Grundsätzlich können sich streitende Parteien jederzeit dahingehend verständigen, dass sie unter Ausschluss der staatlichen Gerichte ihren Rechtsstreit vor einem Schiedsgericht verhandeln. Dies geschieht in Form einer sogenannten Schiedsvereinbarung. Im Rahmen von Erbstreitigkeiten kann jedoch auch ein Erblasser im Rahmen seiner letztwilligen Verfügung eine sog. Schiedsgerichtsklausel aufnehmen. Hierdurch kann er bereits zu Lebzeiten festlegen, dass für den Fall, dass es zu erbrechtlichen Streitigkeiten im Hinblick auf sein Erbe kommt, diese lediglich vor einem Schiedsgericht ausgetragen werden können. Wie das Schiedsgerichtsverfahren dann im Einzelnen eingeleitet wird, regelt die Schiedsordnung, auf die die Parteien sich verständigt haben. Sofern die Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) zur Anwendung gelangt, wird das Schiedsgerichtsverfahren durch die Einreichung der Schiedsklageschrift bei der Bundesgeschäftsstelle des DSE eingeleitet.

Welche Bedeutung hat das Schiedsgerichtsverfahren in Deutschland?

Die Bedeutung des Schiedsgerichtsverfahrens in Deutschland steigt kontinuierlich. Insbesondere die zunehmende Überlastung der Gerichte, die damit einhergehenden langen Verfahrensdauern und die fehlende Spezialisierung von Richtern führen dazu, dass immer mehr Menschen die Vorteile von Schiedsgerichtsverfahren, gerade auch im Bereich des Erbrechts, erkennen. Leider sind bislang nur wenige Anwälte mit den Besonderheiten des  Schiedsgerichtsverfahrens vertraut. Ich stehe daher nicht nur Mandanten, sondern auch Kollegen gerne als Ansprechpartner in diesem Bereich zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. erhalten Sie auch unter: www.dse-erbrecht.de